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   BGH, 30.08.1966 - 1 StR 273/66   

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https://dejure.org/1966,4932
BGH, 30.08.1966 - 1 StR 273/66 (https://dejure.org/1966,4932)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1966 - 1 StR 273/66 (https://dejure.org/1966,4932)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1966 - 1 StR 273/66 (https://dejure.org/1966,4932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Fortsetzungstat - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 30.08.1966 - 1 StR 273/66
    Damit war für beide Taten ein Gesamtvorsatz im Sinne der Begriffsbestimmung in BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51] gegeben.
  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 704/89

    Voraussetzung für das Vorliegen einer von einem hinreichend konkretisierten

    Wenn - wie hier - der Täter einen Gegenstand entwendet, um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen, so ist eine - von einem hinreichend konkretisierten Gesamtvorsatz umfaßte - fortgesetzte Tat gegeben (BGH GA 1968, 337; BGH StV 1982, 468; BGH, Urt. vom 30. August 1966 - 1 StR 273/66 - bei Dallinger MDR 1967, 12/13 sowie Beschl. vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78 - bei Holtz MDR 1978, 623).
  • BGH, 22.03.1968 - 4 StR 53/68

    Fortsetzungszusammenhang zwischen Diebstahl und Raub - Gleichartigkeit der

    Gleichartigkeit der Begehungsweise hat der Bundesgerichtshof allerdings in den Fällen bejaht, in denen der Täter mit dem zu diesem Zweck gestohlenen Kraftwagen einen (von vornherein bestimmten) anderen, sei es auch schweren Diebstahl begangen hat (vgl. u.a. BGH VRS 13, 41; BGH Urteil vom 30. August 1966 - 1 StR 273/66 - bei Dallinger MDR 1967, 13; Beschluß des Senats vom 17. Januar 1968 - 4 StR 406/67 -).
  • BGH, 25.02.1969 - 1 StR 572/68

    Mittäterschaft hinsichtlich eines versuchten schweren Diebstahls -

    Da der Angeklagte mit seinem Mittäter im Fall 12 (Fall 14 der Anklage) den Pkw entwendete, um mit diesem Wagen den für den nächsten Tag geplanten Einbruch in der Raiffeisenkasse A. (Fall 13 = Fall 16 der Anklage) auszuführen, liegt eine fortgesetzte Tat vor (BGH 1 StR 273/66 vom 30. August 1966 bei Dallinger MDR 67, 13) und zwar ein fortgesetzter schwerer Diebstahl (BGH NJW 1957, 1288 Nr. 18).
  • BGH, 14.02.1969 - 1 StR 552/68

    Änderung eines Schuldspruchs bezüglich der fortgesetzten Tat eines Angeklagten

    Da der Angeklagte im Fall II 3 der Urteilsgründe den Pkw entwendete, um den bereits geplanten (versuchten) Einbruchsdiebstahl im Fall II 4 ausführen zu können, liegt eine fortgesetzte Tat vor (BGH 1 StR 273/66 vom 30. August 1966 bei Dallinger MDR 1967, 13).
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